Die Satzung unseres Vereins können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Gem. Mitgliederversammlungen vom 27.06.2014 und 08.12.2014 wurden u. a. nachfolgende
Satzungsänderungen beschlossen:
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
§ 3 Abs. 2 (neu):
(2) Zur Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied für die Dauer der
Mitgliedschaft, dem Verein ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug der
Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds wird zusammen mit dem
Aufnahmeantrag erteilt. Die Mitgliedsbeiträge werden dann am in der Satzung (§ 4,
Abs. 1) festgelegten Termin eingezogen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend Änderungen der Kontoangaben
(IBAN und BIC), den Wechsel des Bankinstituts sowie die Änderung der
persönlichen Anschrift und der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen einen höheren
Mitgliedsbeitrag, erhöht um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen zum
Einzug des Beitrages. Dieser Betrag wird vom Vorstand festgelegt.
§ 4 MITGLIEDSBEITRÄGE
§ 4 Abs. 1 (neu):
(1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen, über deren Höhe
und Fälligkeit der Vorstand jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 15. Januar eingezogen. Fällt dieser Tag nicht
auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden
Bankarbeitstag.
§ 4 Abs. 2 Satz 1 + 2 (neu):
(2) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Lastschriftverfahren
mittels SEPA-Mandat eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den
Verein zu verpflichten, ein Lastschriftsmandat zu erteilen sowie für ausreichende
Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Die endgültige Fassung der „neuen“ Satzung finden Sie hier auf unserer Homepage nach Genehmigung durch das Vereinsregistergericht.